Nach erfolgter Grundgesetzänderung und Unterzeichnung der gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung, haben Bund und Länder zum 17.05.2019 den DigitalPakt auf den Weg gebracht. Mit dem Digitalpakt haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den allgemeinbildenden Schulen mit 5 Milliarden Euro zu fördern. Diese werden bis 2024 bereitgestellt.
Mit dem DigitalPakt wollen Bund und Länder eine Zeitenwende einläuten und die Digitalisierung in unseren Schulen voranbringen. Eine wichtige Voraussetzung ist das technisch-pädagogische Konzept der einzelnen Schulen (z.B. eines Medienentwicklungsplanes). Der MEP ist essentiell für die Beantragung der Fördergelder, denn nur wenn der Aufbau der Lerninfrastrukturen und ein stimmiges Konzept für Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte entwickelt wird, zahlen sich die Investitionen langfristig aus. Viele Schulverantwortliche stellen sich nun die berechtigte Frage, wie man möglichst schnell an diese willkommene Finanzspritze gelangt.
Beachten Sie: Die Beratung für Netzdienstleistungen ist förderfähig. Dazu gehören zum Beispiel eine WLAN-Ausleuchtung und die Planung der Netzinfrastruktur.
Bei der Planung der Netzinfrastruktur können wir mit Ihnen die passenden Produkte zur Neuausstattung oder zum Upgrade zusammenstellen. Ein breites Produkt- und Schulungsportfolio von APC, Hikvision, Intercoax, Lancom, Telegärtner und Terra runden das Gesamtpaket nachhaltig ab.
Auch die lange Suche nach den Ausschreibungstexten der Hersteller können Sie sich sparen. Diese können Sie direkt bei uns anfordern ohne lange danach zu suchen. Sie erhalten von uns ein individuelles Angebot, welches Sie direkt ohne Umwege einreichen können.
Langfristig können Sie auch von regelmäßigen Fortbildungsangeboten für Lehrer und Lehrerinnen sowie vom technischen Support und der Wartung vor Ort profitieren (das Schulen der Lehrer und Lehrerinnen ist ein wichtiger Teil des Medienbildungsplanes).
Kurz gesagt wo bei wir Sie unterstützen: